Als einem der ersten Anwälte Deutschlands wurde Rechtsanwalt Strubeam 9. Januar 2008 von der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf die Befugnis erteilt, sich als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu bezeichnen.
Diese Möglichkeit hat der Gesetzgeber ab 1.1.2008 Anwälten eingeräumt, die der Anwaltskammer besondere Fachkenntnisse nachweisen können. Fachanwälte unterliegen strengen Fortbildungsverpflichtungen, die jährlich von der Rechtsanwaltslammer überwacht werden.
Gewürdigt wird durch die Verleihung des Fachanwaltstitels die besonderen Kenntnisse und Erfahrungen von Rechtsanwalts Strube auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts, die er durch zahlreiche Veröffentlichungen, Vorträge und nicht zuletzt durch die Beratung und Vertretung zahlreicher Bankkunden und Kapitalanleger nachgeweisen hat.